Eltern ABC
A
Absenzen
Von Schülerinnen und Schüler
Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich und haben jede Absenz vom Unterricht (auch von fakultativen Lektionen) via PUPIL Connect-App im Elternportal (Absenzen) zu entschuldigen.
Siehe auch Dispensation vom Unterricht oder Jokertage.
Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich und haben jede Absenz vom Unterricht (auch von fakultativen Lektionen) via PUPIL Connect-App im Elternportal (Absenzen) zu entschuldigen.
Siehe auch Dispensation vom Unterricht oder Jokertage.
Ä
Ärztliche Vorsorgeuntersuchung
Gemäss den gesetzlichen Vorgaben werden im 1. Kindergartenjahr sowie in der Mittelstufe (5. Klasse) schulärztliche Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt. Dabei werden das Hör- und Sehvermögen, die Körpergrösse sowie das Körpergewicht des Kindes überprüft. Zusätzlich wird der Impfstatus kontrolliert.
Die Vorsorgeuntersuchung wird bei ihrem Kinder- oder Hausarzt durchgeführt und bestätigt. Die Eltern werden durch die Schulverwaltung schriftlich über den Ablauf informiert. Die Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung ist obligatorisch.
Die Vorsorgeuntersuchung wird bei ihrem Kinder- oder Hausarzt durchgeführt und bestätigt. Die Eltern werden durch die Schulverwaltung schriftlich über den Ablauf informiert. Die Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung ist obligatorisch.
B
Begabungsförderung
Die Primarschule Hochfelden setzt sich für die Förderung individueller Begabungen ein und schafft entsprechende Angebote. Die Klasse ist das wichtigste schulische Lernumfeld. Durch Differenzierung und Individualisierung werden die unterschiedlichen Leistungsniveaus und Begabungen innerhalb der Klasse berücksichtigt und gefördert (=Begabungsförderung). Darüber hinaus können bei Kindern mit ausgeprägter Begabung auch sonderschulische Massnahmen getroffen werden (=Begabtenförderung ).
Link
Link
D
Dispensation vom Unterricht
Besteht der begründete Wunsch oder die Dringlichkeit, ein Kind über die Jokertage hinaus vom Unterricht zu dispensieren (z.B. aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld oder aktive Teilnahme an einem sportlichen oder kulturellen Anlass), kann ein Dispensationsgesuch gestellt werden.
Gesuche um allgemeine Ferienverlängerungen, beispielsweise aufgrund einer früheren Abreise wegen günstigerer Flugangebote, werden nicht bewilligt. Für solche Fälle stehen die vorgesehenen Jokertage zur Verfügung.
Link Reglement Absenzen Dispensationen und Jokertage
Gesuche um allgemeine Ferienverlängerungen, beispielsweise aufgrund einer früheren Abreise wegen günstigerer Flugangebote, werden nicht bewilligt. Für solche Fälle stehen die vorgesehenen Jokertage zur Verfügung.
Link Reglement Absenzen Dispensationen und Jokertage
E
Eco-School
Unsere Primarschule ist mit dem Eco-Schools-Label ausgezeichnet. Das bedeutet, dass wir uns aktiv für Umwelt- und Klimaschutz einsetzen. Die Kinder lernen, wie sie sorgsam mit Natur, Energie und Ressourcen umgehen können. Gemeinsam mit den Lehrpersonen gestalten sie Projekte für eine nachhaltige Schule.
Elternrat
Der Elternrat setzt sich aus Elternvertretungen aller Klassen zusammen. Er fördert den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrpersonen und Schulleitung. Der Elternrat nimmt Anliegen der Eltern auf, unterstützt schulische Aktivitäten und wirkt bei Projekten und Anlässen mit. Die Treffen finden mehrmals pro Schuljahr statt.
F
Fundgegenstände
Liegengebliebene Gegenstände werden im Schulhaus Wisacher im Untergeschoss bei den Fundgegenständen aufbewahrt. Wertgegenstände werden in der Schulverwaltung deponiert.
Fundgegenstände werden während sechs Monaten aufbewahrt. Gegenstände, die innerhalb dieser Frist nicht abgeholt werden, werden entsorgt. Für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände wie Mobiltelefone, Kleidung, Brillen oder Velos übernimmt die Schule keine Haftung.
Fundgegenstände werden während sechs Monaten aufbewahrt. Gegenstände, die innerhalb dieser Frist nicht abgeholt werden, werden entsorgt. Für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände wie Mobiltelefone, Kleidung, Brillen oder Velos übernimmt die Schule keine Haftung.
G
Generationen im Klassenzimmer
Im Rahmen des Projekts "Generationen im Klassenzimmer" von der Pro Senectute sind an manchen Klassen Seniorinnen und Senioren als freiwillige Klassenhilfen tätig. Sie unterstützen die ihnen zugeteilte Klassenlehrperson während zwei bis vier Lektionen pro Woche. Ihr Engagement bereichert den Unterricht und fördert das Verständnis zwischen den Generationen.
Link Generationen im Klassenzimmer
Link Generationen im Klassenzimmer
J
Jokertage
Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht ohne Angabe von Dispensationsgründen fernbleiben, indem Jokertage bezogen werden.
Pro Schuljahr stehen dafür zwei Jokertage zur Verfügung. Die Jokertage können innerhalb derselben Stufe – Kindergarten, 1.–3. Primarstufe oder 4.–6. Primarstufe – zusammengefasst bezogen werden. Nicht genutzte Jokertage können nicht in die nächste Schulstufe übertragen werden und verfallen.
Der Bezug von Jokertagen kann bei besonderen Schulanlässen verweigert werden. Dazu zählen insbesondere der Sporttag, die Schulreise, Klassenlager, Besuchstage sowie Projekttage. Zudem ist der Bezug von Jokertagen am letzten Schultag vor den Sommerferien sowie am ersten Schultag nach den Sommerferien nicht zulässig.
Der während der Abwesenheit versäumte Schulstoff ist selbstständig nachzuarbeiten. Verpasste Prüfungen sind nachzuholen.
Link Reglement Absenzen Dispensationen und Jokertage
Pro Schuljahr stehen dafür zwei Jokertage zur Verfügung. Die Jokertage können innerhalb derselben Stufe – Kindergarten, 1.–3. Primarstufe oder 4.–6. Primarstufe – zusammengefasst bezogen werden. Nicht genutzte Jokertage können nicht in die nächste Schulstufe übertragen werden und verfallen.
Der Bezug von Jokertagen kann bei besonderen Schulanlässen verweigert werden. Dazu zählen insbesondere der Sporttag, die Schulreise, Klassenlager, Besuchstage sowie Projekttage. Zudem ist der Bezug von Jokertagen am letzten Schultag vor den Sommerferien sowie am ersten Schultag nach den Sommerferien nicht zulässig.
Der während der Abwesenheit versäumte Schulstoff ist selbstständig nachzuarbeiten. Verpasste Prüfungen sind nachzuholen.
Link Reglement Absenzen Dispensationen und Jokertage
K
Kantonsschule
Schülerinnen und Schüler mit hohem Leistungsniveau können die Aufnahmeprüfung ins Langzeitgymnasium ablegen. Die entsprechende Anmeldung ist Sache der Eltern. Die Schule bietet bei entsprechender Eignung einen Gymivorbereitungskurs an. Der Anmeldetermin ist anfangs Februar, die Aufnahmeprüfung findet nach den Sportferien statt. Die genauen Daten erfahren Sie direkt bei der Kantonsschule Zürcher Unterland KZU oder unter www.zentraleaufnahmepruefung.ch.
Kieferorthopädische Behandlungen - Rückerstattung Kostenanteil
Die Schule Hochfelden übernimmt auf Gesuch der Eltern, nach Abzug der Krankenkassenleistungen, 20% der Kosten für konservierende oder orthodontische Behandlungen.
Die Leistungen sind wie folgt limitiert:
- 250.- Fr. pro Behandlungsjahr für konservierende Behandlungen
- 1'000.- Fr. an die Gesamtkosten der kieferorthopädischen Behandlungen
Zahnarztrechnungen müssen innert einem Jahr nach der Behandlung eingereicht werden. Beträge unter Fr. 30.- werden aus administrativen Gründen nicht rückvergütet.
Kindergarten
In den Kindergarten eingeschult werden Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben.
Im November vor dem Kindergarteneintritt erhalten die Eltern die Anmeldeunterlagen sowie eine Einladung zu einem Informationsabend per Post. Dieser findet jeweils anfangs Februar statt und bietet Einblick in den Kindergartenalltag sowie Gelegenheit, offene Fragen zu klären.
Die Zuteilung zu einem der Kindergärten in Hochfelden wird den Eltern im April schriftlich (per Post) mitgeteilt.
Im Juni kann Ihr Kind an einem Besuchsmorgen oder -nachmittag im zukünftigen Kindergarten gemeinsam mit den Eltern erste Kindergartenluft schnuppern.
Auf schriftlichen Antrag der Eltern kann bei der Schulbehörde eine Rückstellung vom Kindergarteneintritt geprüft werden. Der Antrag ist schriftlich bis spätestens Ende März einzureichen. Der endgültige Entscheid liegt bei der Schulbehörde.
Im November vor dem Kindergarteneintritt erhalten die Eltern die Anmeldeunterlagen sowie eine Einladung zu einem Informationsabend per Post. Dieser findet jeweils anfangs Februar statt und bietet Einblick in den Kindergartenalltag sowie Gelegenheit, offene Fragen zu klären.
Die Zuteilung zu einem der Kindergärten in Hochfelden wird den Eltern im April schriftlich (per Post) mitgeteilt.
Im Juni kann Ihr Kind an einem Besuchsmorgen oder -nachmittag im zukünftigen Kindergarten gemeinsam mit den Eltern erste Kindergartenluft schnuppern.
Auf schriftlichen Antrag der Eltern kann bei der Schulbehörde eine Rückstellung vom Kindergarteneintritt geprüft werden. Der Antrag ist schriftlich bis spätestens Ende März einzureichen. Der endgültige Entscheid liegt bei der Schulbehörde.
Klassenlager
In der Mittelstufe - in der Regel in der 5. Klasse - wird ein Klassenlager durchgeführt. Im Mittelpunkt steht das Gemeinschaftserlebnis. Es können auch Inhalte, wie Gestalten, Sport, Theater und Kultur, Sprachen, Natur, Mensch und Gesellschaft thematisiert werden. Die Eltern bezahlen einen angemessenen Verpflegungsbeitrag.
Schülerinnen und Schüler, die nicht teilnehmen, besuchen den Unterricht in einer anderen Klasse.
Schülerinnen und Schüler, die nicht teilnehmen, besuchen den Unterricht in einer anderen Klasse.
Kontakt
Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule
Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist von grosser Bedeutung. Wir ermutigen Eltern, den Kontakt zu den Lehrpersonen aktiv zu suchen – insbesondere bei Fragen, Unklarheiten oder familiären Veränderungen und Belastungen. Natürlich freuen wir uns auch über positives Feedback.
Bitte wenden Sie sich zunächst immer an die zuständige Lehrperson. Die Schulleitung sollte nur hinzugezogen werden, wenn ein Gespräch mit der Lehrperson nicht zu einer zufriedenstellenden Klärung führt. Das Interesse und die Unterstützung der Eltern sind entscheidende Voraussetzungen für eine optimale Förderung der Kinder.
Elterngespräche
Pro Schuljahr findet ein obligatorisches Elterngespräch statt, in dem über das Verhalten und die schulischen Leistungen Ihres Kindes informiert wird. Bei weiterem Gesprächsbedarf kann ein zusätzlicher Termin direkt mit der Lehrperson vereinbart werden. Alle Informationen werden von den Lehrpersonen vertraulich behandelt.
Elternabend / Elternanlässe
Jährlich findet in jeder Klasse ein obligatorischer Elternabend statt.
Schulbesuche
An der Schule Hochfelden finden offizielle Schulbesuchstage statt. Die Eltern sind herzlich willkommen.
Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist von grosser Bedeutung. Wir ermutigen Eltern, den Kontakt zu den Lehrpersonen aktiv zu suchen – insbesondere bei Fragen, Unklarheiten oder familiären Veränderungen und Belastungen. Natürlich freuen wir uns auch über positives Feedback.
Bitte wenden Sie sich zunächst immer an die zuständige Lehrperson. Die Schulleitung sollte nur hinzugezogen werden, wenn ein Gespräch mit der Lehrperson nicht zu einer zufriedenstellenden Klärung führt. Das Interesse und die Unterstützung der Eltern sind entscheidende Voraussetzungen für eine optimale Förderung der Kinder.
Elterngespräche
Pro Schuljahr findet ein obligatorisches Elterngespräch statt, in dem über das Verhalten und die schulischen Leistungen Ihres Kindes informiert wird. Bei weiterem Gesprächsbedarf kann ein zusätzlicher Termin direkt mit der Lehrperson vereinbart werden. Alle Informationen werden von den Lehrpersonen vertraulich behandelt.
Elternabend / Elternanlässe
Jährlich findet in jeder Klasse ein obligatorischer Elternabend statt.
Schulbesuche
An der Schule Hochfelden finden offizielle Schulbesuchstage statt. Die Eltern sind herzlich willkommen.
L
Läuse
Finden Sie in den Haaren Ihres Kindes oder eines anderen Familienangehörigen Nissen oder Läuse, orientieren Sie bitte umgehend die Klassenlehrperson. Stellt eine Klassenlehrperson einen Befall eines oder mehrerer Kinder der Klasse fest, so macht diese eine Meldung bei der Schulleitung. Die betroffenen Klassen werden via Elternbrief seitens Schulleitung über den Befall und über das weitere Vorgehen informiert.
An der Schule Hochfelden werden regelmässig Kontrollen durch Fachkräfte im Bereich Pediculose durchgeführt.
An der Schule Hochfelden werden regelmässig Kontrollen durch Fachkräfte im Bereich Pediculose durchgeführt.
M
Musikschule
Der Musikalische Grundkurs wird für Kinder in der 2. Klasse angeboten. Üblicherweise ist dieser im normalen Stundenplan der öffentlichen Schule integriert. Der Kurs wird von ausgebildeten Fachlehrkräften erteilt. Er bietet Gelegenheit, möglichst vielseitigen Zugang zur Musik zu finden. Hören, Konzentration, Selbstvertrauen und Rücksichtnahme werden gefördert.
Angebote zu individuellen. Instrumentalunterricht / Kinderchor siehe unter Musikschule Zürcher Unterland oder unter untenstehendem Link.
Angebote zu individuellen. Instrumentalunterricht / Kinderchor siehe unter Musikschule Zürcher Unterland oder unter untenstehendem Link.
P
Promotion
Grundlage für die Frage der Promotion in die nächste Klasse bildet eine Gesamtbeurteilung des Kindes. Neben den kognitiven Fähigkeiten werden auch das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten berücksichtigt. Erscheint eine Promotion als gefährdet, werden die Eltern möglichst frühzeitig benachrichtigt. Es kann eine Wiederholung der Klasse oder eine provisorische Promotion mit einer Bewährungszeit angeordnet werden. Die 6. Klasse kann nur bei aussergewöhnlichen Umständen wiederholt werden.
Bei Vorliegen ausgeprägter Begabungen kann auch eine Klasse übersprungen werden, wenn es das Wohl des Kindes erfordert.
Entscheide zur Schullaufbahn treten jeweils zu Beginn des folgenden Schuljahres in Kraft.
Bei Vorliegen ausgeprägter Begabungen kann auch eine Klasse übersprungen werden, wenn es das Wohl des Kindes erfordert.
Entscheide zur Schullaufbahn treten jeweils zu Beginn des folgenden Schuljahres in Kraft.
R
Rechtsmittel
Sind Betroffene mit einer Anordnung der Schulleitung bzw. mit einem Entscheid der Schulpflege nicht einverstanden, bestehen folgende Möglichkeiten:
Einsprache
Gegen Anordnungen der Schulleitung kann schriftlich Einsprache an die Gesamtschulpflege erhoben werden. In der Einsprache sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Die Einsprache ist innert 10 Tagen nach Erhalt der Anordnung einzureichen. Die Schulpflege entscheidet in der Regel innert 30 Tagen nach Eingang des Begehrens.
Rekurs
Gegen einen Entscheid der Schulpflege kann schriftlich Rekurs an den Bezirksrat erhoben werden. Im Rekurs sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Der Rekurs ist innert 30 Tagen von der Mitteilung an einzureichen. Die Einreichung eines Rekurses hat aufschiebende Wirkung für die angefochtene Massnahme. Bei einem ablehnenden Entscheid wird die rekurrierende Partei kostenpflichtig.
Einsprache
Gegen Anordnungen der Schulleitung kann schriftlich Einsprache an die Gesamtschulpflege erhoben werden. In der Einsprache sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Die Einsprache ist innert 10 Tagen nach Erhalt der Anordnung einzureichen. Die Schulpflege entscheidet in der Regel innert 30 Tagen nach Eingang des Begehrens.
Rekurs
Gegen einen Entscheid der Schulpflege kann schriftlich Rekurs an den Bezirksrat erhoben werden. Im Rekurs sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Der Rekurs ist innert 30 Tagen von der Mitteilung an einzureichen. Die Einreichung eines Rekurses hat aufschiebende Wirkung für die angefochtene Massnahme. Bei einem ablehnenden Entscheid wird die rekurrierende Partei kostenpflichtig.
S
Schulassistenzen
Die Primarschule Hochfelden hat Schulassistenzen und Praktikanten im Einsatz.
Schulsystem
Die obligatorische Schulzeit an der Volksschule umfasst insgesamt 11 Jahre:
- Kindergarten: 2 Jahre
- Primarstufe: 6 Jahre
- Sekundarstufe (Bülach): 3 Jahre
Der Besuch von Kindergarten, Primarschule und Sekundarschule ist unentgeltlich.
Anstelle der Sekundarstufe A, B oder C kann alternativ das Langzeitgymnasium an der Kantonsschule Zürcher Unterland (KZU) besucht werden. Zudem besteht die Möglichkeit, nach der Sekundarschule ein 12. Schuljahr an der Berufswahlschule in Bülach zu absolvieren.
- Kindergarten: 2 Jahre
- Primarstufe: 6 Jahre
- Sekundarstufe (Bülach): 3 Jahre
Der Besuch von Kindergarten, Primarschule und Sekundarschule ist unentgeltlich.
Anstelle der Sekundarstufe A, B oder C kann alternativ das Langzeitgymnasium an der Kantonsschule Zürcher Unterland (KZU) besucht werden. Zudem besteht die Möglichkeit, nach der Sekundarschule ein 12. Schuljahr an der Berufswahlschule in Bülach zu absolvieren.
Sekundarschule
Nach der 6. Primarklasse treten die Schülerinnen und Schüler in die Sekundarschule der Kreisgemeinde Bülach über. Diese ist eine dreiteilige Sekundarschule mit den Abteilungen: Sek. A, B und C.
Es gibt keine Aufnahmeprüfung in die Sekundarschule. Die Einstufung geschieht aufgrund einer Gesamtbeurteilung durch die Klassenlehrpersonen.
In einem ersten Gespräch mit den Eltern und der Schülerin/dem Schüler begründet die Lehrkraft ihre Empfehlung. Sind die Eltern mit der Einstufung einverstanden, geht der von den Eltern unterschriebene Zuteilungsantrag der Lehrperson an die Sekundarschulpflege Bülach. Sind die Eltern nicht einverstanden, findet ein weiteres Gespräch statt, bei dem zusätzlich eine Lehrperson der Oberstufe und die Schulleitung der Primarschule anwesend sind. Ergibt sich immer noch keine Einigung, können die Eltern eine Überprüfung durch die Sekundarschulpflege beantragen.
Die definitive Einteilung bei Uneinigkeiten nimmt die Sekundarschulpflege vor und benachrichtigt die Eltern über die Einteilung.
Link
Es gibt keine Aufnahmeprüfung in die Sekundarschule. Die Einstufung geschieht aufgrund einer Gesamtbeurteilung durch die Klassenlehrpersonen.
In einem ersten Gespräch mit den Eltern und der Schülerin/dem Schüler begründet die Lehrkraft ihre Empfehlung. Sind die Eltern mit der Einstufung einverstanden, geht der von den Eltern unterschriebene Zuteilungsantrag der Lehrperson an die Sekundarschulpflege Bülach. Sind die Eltern nicht einverstanden, findet ein weiteres Gespräch statt, bei dem zusätzlich eine Lehrperson der Oberstufe und die Schulleitung der Primarschule anwesend sind. Ergibt sich immer noch keine Einigung, können die Eltern eine Überprüfung durch die Sekundarschulpflege beantragen.
Die definitive Einteilung bei Uneinigkeiten nimmt die Sekundarschulpflege vor und benachrichtigt die Eltern über die Einteilung.
Link
Skilager
Das Skilager richtet sich in erster Linie an die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse. Sind noch Plätze verfügbar, können auch 4.-Klässler teilnehmen. Der Elterbeitrag beträgt CHF 330.–. pro Schülerin oder Schüler. Das Lager findet jeweils in der ersten Sportferienwoche statt.
U
Umgang mit elektronischen Geräten
Unsere Schule soll ein Ort der direkten Kommunikation sein und darum dürfen auf dem Schulareal keine technischen Geräte wie Handy, Smartwatches, usw. benutzt werden.
Beim Betreten des Schulhausgeländes müssen alle elektronischen Geräte ausgeschaltet sein. Geräte, welche während der Schulzeit in Betrieb sind, werden durch die Lehrpersonen eingezogen und erst nach Unterrichtsschluss wieder ausgehändigt.
Bei Diebstahl eines Gerätes lehnen wir jede Haftung ab.
Beim Betreten des Schulhausgeländes müssen alle elektronischen Geräte ausgeschaltet sein. Geräte, welche während der Schulzeit in Betrieb sind, werden durch die Lehrpersonen eingezogen und erst nach Unterrichtsschluss wieder ausgehändigt.
Bei Diebstahl eines Gerätes lehnen wir jede Haftung ab.
Um- und Wegzug
Sie ziehen um
Bitte informieren Sie die Lehrperson sowie die Schulverwaltung so früh wie möglich über einen geplanten Umzug innerhalb der Gemeinde.
Sie ziehen weg
Füllen Sie bitte für jedes Kind eine Schülerabmeldung aus. Die Schule leitet eine allfällige Überweisung des Kindes an den neuen Wohnort in die Wege.
Abmeldung-Wegzug
Unterstützungsangebote
V
Verkehrsunterricht
Der Verkehrsunterricht an der Schule Hochfelden wird durch die Verkehrsinstruktorin der Stadtpolizei Bülach durchgeführt.
Im Kindergarten steht vor allem das Verhalten auf dem Schulweg im Mittelpunkt. Das korrekte Überqueren der Strasse unter Einbezug der örtlichen Verhältnisse wird geübt.
In der 2.-6. Klasse richtet sich der Inhalt mehr auf das Bewegen im Verkehrsraum als Velofahrer aus.
In der 5. Klasse erfolgt ein praktischer Ausbildungsteil mit dem Fahrrad auf öffentlichen Strassen.
Im Kindergarten steht vor allem das Verhalten auf dem Schulweg im Mittelpunkt. Das korrekte Überqueren der Strasse unter Einbezug der örtlichen Verhältnisse wird geübt.
In der 2.-6. Klasse richtet sich der Inhalt mehr auf das Bewegen im Verkehrsraum als Velofahrer aus.
In der 5. Klasse erfolgt ein praktischer Ausbildungsteil mit dem Fahrrad auf öffentlichen Strassen.
Z
Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
Eine jährliche zahnärztliche Untersuchung ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Die Eltern lassen diese Untersuchung bei einem Zahnarzt ihrer Wahl durchführen. Für die Untersuchung erhalten die Eltern von der Schulverwaltung einen Gutschein im Wert von CHF 88.80, der jeweils nach den Sommerferien ausgestellt wird. Ebenso besteht einmal in der Primarschulzeit Anspruch auf Röntgenaufnahmen des Gebisses.
Anspruch auf die Gutscheine haben während der obligatorischen Schulzeit auch extern geschulte Schülerinnen und Schüler.
Prophylaxe
Eine Schulzahnpflegehelferin instruiert die Kinder periodisch über die richtige Pflege und Gesunderhaltung von Zähnen und Zahnfleisch.
Anspruch auf die Gutscheine haben während der obligatorischen Schulzeit auch extern geschulte Schülerinnen und Schüler.
Prophylaxe
Eine Schulzahnpflegehelferin instruiert die Kinder periodisch über die richtige Pflege und Gesunderhaltung von Zähnen und Zahnfleisch.
Zeugnisse
Zweimal pro Schuljahr (Ende Januar und vor den Sommerferien) erhalten die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe ein Zeugnis. Darin werden die Leistungen des Kindes mit Noten 6-1 ausgedrückt. In den Sprachen werden das Hörverstehen, Leseverstehen sowie das Sprechen und Schreiben in Worten (sehr gut, ungenügend etc.) bewertet. In der Unterstufe werden nur Mathematik und Deutsch benotet sowie im Englisch das Hörverstehen und Sprechen bewertet.
Die Grundlage der Zeugnisnote ist immer eine differenzierte, auf Lernziele bezogene Beurteilung der Gesamtleistung. Diese beinhaltet nicht nur schriftliche Arbeiten, sondern auch Kriterien wie Interesse, Denkvermögen, Auffassungsgabe, Mitarbeit im mündlichen Unterricht, Zuverlässigkeit, Selbstständigkeit und Durchhaltevermögen.
Im Kindergarten und der 1. Klasse werden statt einer Benotung Elterngespräche geführt.
Die Grundlage der Zeugnisnote ist immer eine differenzierte, auf Lernziele bezogene Beurteilung der Gesamtleistung. Diese beinhaltet nicht nur schriftliche Arbeiten, sondern auch Kriterien wie Interesse, Denkvermögen, Auffassungsgabe, Mitarbeit im mündlichen Unterricht, Zuverlässigkeit, Selbstständigkeit und Durchhaltevermögen.
Im Kindergarten und der 1. Klasse werden statt einer Benotung Elterngespräche geführt.
Zuzug
Sie ziehen nach Hochfelden
Füllen Sie bitte für jedes Kind eine Schüleranmeldung aus.
Anmeldung Zuzug
Füllen Sie bitte für jedes Kind eine Schüleranmeldung aus.
Anmeldung Zuzug