Schulweg
Die Schulpflege ist nicht befugt, Vorschriften über den Schulweg
zu erlassen.
Die Aufsicht und die Verantwortlichkeit
über den Schulweg liegt allein bei den Eltern (gesetzlichen Vertreter/-innen).
Die Schulpflege empfiehlt jedoch den Schülern und Schülerinnen:
- den Weg auf den zulässigen Strassen und Wegen so direkt wie
möglich zurückzulegen
- auf die Benützung von Rollerblades zu verzichten
(wenn, dann nur mit Schutz fahren)
- und andere
Beförderungsmittel
aus Sicherheitsgründen nicht zu benützen.
Spezielles zu Kickboards /Rollerblades
- Kickboards müssen an der vorgesehenen "Parkstelle"
deponiert werden
- Die Schule übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl
- Kickboards und Rollerblades dürfen in der grossen
Pause nur auf dem unteren Pausenplatz verwendet werden
- Kickboards dürfen nicht ins Schulhaus genommen werden
- Rollerblades müssen ausserhalb des Schulhauses abgezogen werden.
- Kluge Köpfe schützen sich - Auch Profis tragen Helme!
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