Übertritt aus der Primarschule an die Oberstufenschule
Unsere Schüler und Schülerinnen besuchen im
Anschluss an die 6. Primarklasse die Oberstufenschule in Bülach.
Es handelt sich um eine dreiteilige Sekundarschule. Ein
gut ausgebauter Radweg führt zu den Oberstufenschulhäusern.
Übertrittsempfehlung:
Die Lehrperson der 6. Klasse nimmt für jede Schülerin und
jeden Schüler eine Gesamtbeurteilung
vor und stellt den Eltern bis Mitte März eine Übertrittsempfehlung
zu.
Elterngespräch:
Die Lehrperson führt mit den Eltern, in der Regel in Anwesenheit
der Schülerin oder des Schülers,
ein Gespräch über die Übertrittsempfehlung. Das Gesprächsergebnis
wird schriftlich festgehalten.
Bei Uneinigkeit werden Lehrpersonen der Oberstufe zu einer weiteren
Aussprache beigezogen.
Zuteilungsantrag:
Die Lehrperson stellt bis spätestens
Ende April einen Antrag auf Zuteilung in eine Abteilung und teilt diesen den Eltern schriftlich mit. Der Antrag beruht auf der Gesamtbeurteilung
der Schülerin oder
des Schülers und dem Elterngespräch.
Überprüfung:
Sind die Eltern mit dem Zuteilungsantrag nicht
einverstanden, können
sie innert zehn Tagen bei
der Oberstufenschulpflege dessen Überprüfung verlangen. Die Oberstufenschulpflege klärt die schulischen Kenntnisse und
Fähigkeiten der Schülerin oder
des Schülers ab. Es dürfen keine Prüfungen durchgeführt
werden.
Entscheid:
Die Oberstufenschulpflege entscheidet über
die Zuteilung. Diese gilt bis mindestens zum ersten
Umteilungstermin.
Mehr infos auf den Seiten der Sekundarschule Bülach
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