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Mit der Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes wird die Regelung betreffend dem Bezug von Jokertagen im ganzen Kanton Zürich einheitlich geregelt. Basierend auf der neuen Volksschulverordnung ( §30 ) gilt die neue Regelung ab dem neuen Schuljahr 2007/08.
Für die Kindergartenstufe gilt ab Schuljahr 2008/09 die gleiche Regelung wie an der Primarschule.
- Die Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben (Jokertage). Ein Zusammenfassen von Jokertagen über mehrere Schuljahre ist an der Primarschule Hochfelden nicht möglich.
- Der Bezug von Jokertagen an speziellen Anlässen wie Besuchs- und Sport-, Projekttagen oder Schulreisen, sowie während Projektwochen und Klassenlager kann verweigert werden.
- Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet. Nicht bezogene Jokertage verfallen.
- Der Bezug von Jokertagen muss spätestens 3 Schultage vor dem Jokertag der Klassenlehrperson mittels Formular „Mitteilung Bezug von Jokertagen“ eingereicht werden. Das Formular kann über die Klassenlehrperson oder via www.schule-hochfelden.ch bezogen werden.
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Klassenlehrperson oder an die Schulverwaltung.
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