Schuleintritt
Einschulung
Jedes Kind, das bis zum 30. April eines Jahres das vierte Altersjahr
vollendet, wird auf Beginn des nächsten Schuljahres (Montag
der 34. Woche) schulpflichtig. Die Eltern erhalten rechtzeitig einen
Einteilungsbrief
mit der Einladung für einen Willkommensabend, an dem sich die künftige Kindergärtnerin, resp. Lehrperson,
die Schulsekretärin und die Schulleitung vorstellen.
Rückstellung, Einschulungsklasse
Ist ein Kind noch nicht schulreif, kann es entweder die Einschulungsklasse
oder ein weiteres Jahr den Kindergarten besuchen. Das
Gesuch um Rückstellung ist von den Eltern, unter Beilage eines
schulärztlichen Zeugnisses, das sich über die Schulfähigkeit
ausspricht, an die Schulverwaltung zu richten. Es erfolgt eine Schulreifeabklärung
durch den Schulpsychologen. Rückstellungen oder Zuteilung in
die Einschulungsklasse können auch auf Empfehlung der Kindergärtnerin
ins Auge gefasst werden. Rückstellungen in den Kindergarten
und Zuteilung in die Einschulungsklasse können auch erst im
Laufe des ersten Schuljahres erfolgen.
Vorzeitige Einschulung
Eine vorzeitige Einschulung (Aufnahme in die Kindergartenstufe) auf Beginn des Schuljahres ist möglich, wenn es der Entwicklungsstand des Kindes zulässt und das Kind bis zum 31. Juli das 4. Altersjahr vollendet hat. Noch jüngeren Kindern ist der vorzeitige Eintritt in den Kindergarten nicht möglich.
Gemäss §3 der Volksschulverordnung des Kantons Zürich kann die Schulpflege den vorzeitigen Eintritt in die Kindergartenstufe bewilligen. Aufgrund dieser 'Kann'-Formulierung hat die Primarschule Hochfelden ein, in Zusammenarbeit mit Fachleuten erarbeitetes, Reglement in Kraft gesetzt. Bitte entnehmen Sie die Details nachfolgend aus dem Reglement.
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