Schule Hochfelden!

Schuleintritt

Einschulung

Jedes Kind, das bis zum 30. April eines Jahres das vierte Altersjahr vollendet, wird auf Beginn des nächsten Schuljahres (Montag der 34. Woche) schulpflichtig. Die Eltern erhalten rechtzeitig einen Einteilungsbrief mit der Einladung für einen Willkommensabend, an dem sich die künftige Kindergärtnerin, resp. Lehrperson, die Schulsekretärin und die Schulleitung vorstellen.

Rückstellung, Einschulungsklasse

Ist ein Kind noch nicht schulreif, kann es entweder die Einschulungsklasse oder ein weiteres Jahr den Kindergarten besuchen. Das Gesuch um Rückstellung ist von den Eltern, unter Beilage eines schulärztlichen Zeugnisses, das sich über die Schulfähigkeit ausspricht, an die Schulverwaltung zu richten. Es erfolgt eine Schulreifeabklärung durch den Schulpsychologen. Rückstellungen oder Zuteilung in die Einschulungsklasse können auch auf Empfehlung der Kindergärtnerin ins Auge gefasst werden. Rückstellungen in den Kindergarten und Zuteilung in die Einschulungsklasse können auch erst im Laufe des ersten Schuljahres erfolgen.

Vorzeitige Einschulung

Eine vorzeitige Einschulung (Aufnahme in die Kindergartenstufe) auf Beginn des Schuljahres ist möglich, wenn es der Entwicklungsstand des Kindes zulässt und das Kind bis zum 31. Juli das 4. Altersjahr vollendet hat. Noch jüngeren Kindern ist der vorzeitige Eintritt in den Kindergarten nicht möglich.

Gemäss §3 der Volksschulverordnung des Kantons Zürich kann die Schulpflege den vorzeitigen Eintritt in die Kindergartenstufe bewilligen. Aufgrund dieser 'Kann'-Formulierung hat die Primarschule Hochfelden ein, in Zusammenarbeit mit Fachleuten erarbeitetes, Reglement in Kraft gesetzt. Bitte entnehmen Sie die Details nachfolgend aus dem Reglement.