Schule Hochfelden!

 

Das Volksschulgesetz (VSG §28) sowie die Volksschulverordnung (VSV 28-29) regeln die Absenzen, Dispensationen und Jokertage. In gewissen Punkten haben die Gemeinden Handlungsfreiheit. Das Reglement 'Absenzen, Dispensationen und Jokertage' (2.7.07) zeigt Ihnen die Gesetzesgrundlagen, sowie die Umsetzung in Hochfelden auf.

 

"Schule findet statt" - Der Unterricht findet möglichst immer statt. Kann eine Lehrkraft, aus welchen Gründen auch immer, nicht zum Unterricht erscheinen, wird Ihr Kind in einer anderen Klasse geschult bis ein Vikariat errichtet ist.

Das Absenzenwesen richtet sich nach der kantonalen Volksschulverordung. Die Eltern sorgen für einen regelmässigen und pünktlichen Schulbesuch ihrer Kinder. Diese Verpflichtung gilt auch für den fakultativen Unterricht.

Als Absenz gilt jedes Fernbleiben vom Unterricht. Ist eine Absenz nicht voraussehbar und unvermeidlich, ist die Lehrperson spätestens bei Wiederaufnahme des Unterrichts zu benachrichtigen. Die Absenz ist zu begründen, wobei die Lehrperson eine schriftliche Begründung verlangen kann. Erscheint eine Absenz nicht gerechtfertigt, gilt sie als unentschuldigt. Absenzen werden in der Absenzenliste eingetragen.

Dispensationen

Für eine voraussehbare und unvermeidbare Absenz ist um eine Dispensation nachzusuchen. Ein Gesuch kann nur aus wichtigen Gründen bewilligt werden. Als wichtige Gründe gelten insbesondere ansteckende Krankheiten, wichtige Familienereignisse, Vorbereitungen auf und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen. Dispensierte Schüler/-innen werden zu angemessener Vor- oder Nacharbeit verpflichtet

Kompetenzen

Mit der Einführung des neuen Volksschulgesetzes stehen den Eltern 2 Jokertage zur Verfügung. Bitte lesen Sie die Details in der Rubrik 'Jokertage'.

Längere und/oder regelmässige Dispensationen sind der Schulpflege schriftlich, mindestens 4 Wochen im Voraus, zur Bewilligung einzureichen.

Ferienverlängerungen

siehe hier

Weitere Angaben zu Absenzen und Dispensationen finden Sie hier im Reglement 'Absenzen, Dispensationen und Jokertage' (Version vom 2.7.07)